Bereiten Sie sich auf erweiterte Datenschutzkontrollen vor
Machen Sie sich zuerst damit vertraut, dass auf Basis einer Risikobewertung Maßnahmen für die Datensicherheit zu ergreifen sind.
Welche Bestandteile dies sein können, dazu bietet § 64 BDSG-neu eine Übersicht:
- Zugangskontrolle
- Datenträgerkontrolle
- Speicherkontrolle
- Benutzerkontrolle
- Zugriffskontrolle
- Übertragungskontrolle
- Eingabekontrolle
- Transportkontrolle
- Wiederherstellbarkeit
- Zuverlässigkeit
- Datenintegrität
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Trennbarkeit
Technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind also ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO.
Dabei sind die TOM nicht nur im Rahmen der DSGVO wirksam und sinnvoll: sie helfen Ihnen generell bei der Datensicherheit, verhindern den Ausfall Ihrer IT-Systeme und wahren zugleich die Rechte Ihrer Kunden.
Was wir tun:
| Analyse Ihrer IT-Infrastruktur |
| Empfehlungen von DSGVO-konformen Anpassungen |
| Unterstützung bei der Dokumentation der TOM |
| Weiterführende Beratung und Schulung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter |